von Thomas Ax
Ob Feuerwehr- oder Reinigungsfahrzeuge, ob Straßenbahnen, Busse, Pkw oder Lkw, immer mehr Kommunen finanzieren ihre Investitionen per Leasing. Mit Fahrzeugleasing und Fuhrparkmanagement können Städte und Gemeinden viel Geld sparen. Fahrzeuge bilden die größte Produktgruppe, die von der öffentlichen Hand nicht mehr gekauft, sondern nur noch gemietet wird. Das Land Baden-Württemberg etwa least im wachsenden Umfang seine Polizeifahrzeuge. So wird sichergestellt, dass die Polizei jederzeit über moderne, wartungsarme Fahrzeuge verfügt. Selbst die Bundeswehr hat schon mal durchgerechnet, welche Vorteile es bringen würde, ihre bis zu 20 Jahre alten Lkw durch neue, geleaste Nutzfahrzeuge zu ersetzen. Ergebnis: Der Lkw-Bestand ließe sich dadurch um bis zu 50 Prozent reduzieren, die Kosten um 30 Prozent.
Wie die Finanzierungskosten im jeweiligen Einzelfall ausfallen, etwa für die Anschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge, einer Unimog-Flotte oder von Transport- und Baufahrzeugen, können Leasing-Experten generell schwer beziffern. Zu viele variable Details sind für die genaue Gestaltung der Verträge ausschlaggebend. Eines aber setzt sich als Erkenntnis zunehmend durch: Leasing ist ein Modell für die Finanzierung öffentlicher Investitionen in Zeiten knapper Kassen, das in der gewerblichen Wirtschaft längst üblich ist. Leasing kann für die öffentliche Hand unter den richtigen Bedingungen und klug ausgehandelten Verträgen einige Vorteile haben:
- Die Finanzierung basiert auf der vorteilhaften Basis von Kommunalkreditkonditionen – das ist die Voraussetzung dafür, dass solche Verträge überhaupt zustande kommen.
- Mit Leasing lassen sich Investitionen früher realisieren als bei einer normalen Haushaltsfinanzierung, Experten nennen das Vorzieheffekt. Hat eine kommunale Einrichtung beispielsweise jährlich 100.000 Euro für den Kauf neuer Büroausstattungen zur Verfügung, kann sie per Leasing etwa das achtfache Volumen realisieren. Bezahlen muss sie erst nach und nach mit monatlichen Raten entsprechend der Laufzeitdauer des Leasingvertrages für die Nutzung der Büroeinrichtung. „Pay as you use“, für den Gebrauch zahlen, heißt dieses Prinzip im Leasingjargon.
- Große Leasinggesellschaften verfügen über exzellente Produkt- und Marktkenntnisse, die sich bei der Auswahl der Objekte positiv auf Anschaffungs- und Unterhaltskosten auswirken. Als Großkunden genießen Leasinggesellschaften Einkaufsvorteile, die sie an die Kommunen weiter geben.
- Häufig fallen, wie bei Informations- und Computertechnik, schon vor der Inbetriebnahme so genannte Vorlaufkosten an, etwa für Einrichtung und Systemanpassung. Dieser Aufwand kann in die Leasingfinanzierung einbezogen werden.
- Leasingraten sind langfristig festgeschriebene Kostenmieten, unerwartete Belastungen für öffentliche Haushalte durch Mietsteigerungen sind vertraglich ausgeschlossen.
Grundsätzlich sind zur Finanzierung von Investitionen Leasing- oder Mietkaufverträge möglich. Dabei wird die jeweilige Mobilie entweder beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer bilanziert, was entsprechende steuerliche Auswirkungen hat. Im kommunalen Sektor allerdings werden Mietkaufverträge auf Grund ihrer Vertragsstruktur wie Finanzierungsverträge betrachtet. Daher unterliegen sie den gleichen Restriktionen wie eine Kommunalkreditaufnahme. Deshalb kommen im Kommunalbereich fast nur Leasingverträge für die Finanzierung von Investitionen in Frage. Unterschiedlich sind in den Bundesländern die Prüfungsmaßstäbe der Rechtsaufsichtsbehörden. Dabei spielt auch die finanzielle Größenordnung der Verträge eine Rolle. In den neuen Bundesländern sind Mobilienleasingverträge teilweise sogar genehmigungsfrei. Im Land Brandenburg freilich müssen sie generell durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden. Von daher sollte eine Leasinggesellschaft gewählt werden, die eine ausreichende Kenntnis der länderspezifischen rechtlichen Voraussetzungen hat.
Kommunen sind für Leasinggeber interessant
Ohnehin ist der Nutzen nicht einseitig. Für Leasinggesellschaften ist die öffentliche Hand aufgrund ihrer zweifelsfreien Bonität ein interessanter Partner. Kommunen müssen kein Eigenkapital nachweisen. Weil im Zuge des Basel-II-Vertrages die Anforderungen der Ratingagenturen an die Bonität der refinanzierenden Banken gestiegen ist, wird das Interesse an Leasinggeschäften mit der öffentlichen Hand deshalb zunehmen. Dafür spricht noch ein schwer wiegender Grund: Die Kommunen befinden sich in der schwersten Finanzkrise nach der Gründung der Bundesrepublik. Die Kassen vieler Städte und Gemeinden sind leer, und kurz- und mittelfristig ist wenig Besserung in Sicht. Angesichts der kritischen Lage der öffentlichen Finanzen in Deutschland und guter Erfahrungen aus europäischen Nachbarländern ist die Zeit für öffentlich-private Finanzierungen in Deutschland reif. Derartige Finanzierungsmodelle sind unter dem Begriff Public Private Partnerships (PPP) in anderen europäischen Ländern sowie den USA und Kanada schon sehr viel weiter als in Deutschland verbreitet. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privatem Sektor. Ein Beispiel ist die Übertragung öffentlicher Dienstleistungen an private Unternehmen, ohne dass die Kommunen ihre Gewährleistungsverantwortung aus der Hand geben.
Zeit ist reif für öffentlich-private Finanzierungen
PPP-Modelle bieten eine Chance, der Krise der öffentlichen Finanzen in Deutschland und dem damit verbundenen Investitionsstau wirksamer zu begegnen. Noch benötigen Leasinggesellschaften in Deutschland für ihr privates Engagement fundierte Kenntnisse der jeweiligen Gemeinde- und Haushaltsordnung und des Haushaltsrechts des jeweiligen Bundeslandes. Für das Leasinggeschäft gibt es in allen 16 Ländern unterschiedliche Regelungen, meist sind sie im Rahmen der laufenden Verwaltung zulässig, zum Teil aber sind betrags- und laufzeitmäßige Restriktionen vorgesehen. Sogar die Formalien zum Abschluss eines Leasingvertrages sind in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Effizienzgewinne von 10 bis 20 Prozent
Für die Erleichterung von PPP-Finanzierungsmodellen spricht auch, dass die stärkere Einbindung des privaten Sektors Effizienzgewinne in Größenordnungen von 10 bis 20 Prozent ermöglicht. Solche Einsparungen lassen sich auch beim kompletten Flottenmanagement kommunaler Fuhrparks nachweisen. Schon bei 100 Fahrzeugen kommt leicht ein sechsstelliger Einsparungsbetrag zusammen. Das setzt freilich einen leistungsfähigen Leasinggeber voraus. Welche Dienstleistungen rund ums geleaste Fahrzeug eine Kommune dem Leasinggeber übertragen will, kann sie einzeln oder im Paket frei wählen. Die Abrechnungen mit Werkstätten, Tankstellen und Reifenhändler kann der Leasinggeber ebenso übernehmen wie die komplette Verwaltung, die Rechnungsprüfung oder die Schadensregulierung. Eine oder mehrere Verwaltungskräfte, die sonst für einen größeren Fuhrpark der öffentlichen Hand benötigt werden, können andere Funktionen übernehmen. Und der Kämmerer der Kommune bekommt vom Fuhrparkmanager zuverlässige Kalkulationsgrundlagen, was jedes einzelne Fahrzeug den Steuerzahler kostet.