AP erarbeitet in Zusammenarbeit mit Ax Rechtsanwälte einen Leasing-Leitfaden für öffentliche Auftraggeber. Die Broschüre stellt wesentliche vergaberechtliche Rahmenbedingungen für Leasing dar und zeigt öffentlichen Auftraggebern Wege zu dieser Finanzierungsform auf. Als Schwerpunkt wird der Bereich IT-Beschaffung und -Finanzierung inklusive zugehöriger Dienstleistungen erläutert. Der Leitfaden kann ab Mitte des Jahres bei Ax Projects angefordert werden.
Öffentliche Auftraggeber müssen bei Beschaffungen eine Vielzahl komplexer gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien beachten – regelmäßig sind dabei öffentliche Ausschreibungen unerlässlich. Das gilt auch, wenn das zu beschaffende Wirtschaftsgut zum Beispiel mittels Leasing finanziert werden soll. Dabei gibt es verschiedene Beschaffungsvarianten, die jedoch vergaberechtlich und haushaltstechnisch zum Teil völlig unterschiedliche Vorgehensweisen bedingen. Ferner werden gerade im Bereich des EDV-Einsatzes zusätzliche Dienstleistungen eingeschlossen (z. B. Installation, aber auch Deinstallation, Rücktransport und Entsorgung), die eine Bewertung unter wirtschaftlichen Aspekten schwierig machen. Rahmenbedingungen wie diese machen deutlich, warum viele öffentliche Auftraggeber Leasingfinanzierungen und deren Ausschreibung bisher nicht den Stellenwert eingeräumt haben, den sie in der privaten Wirtschaft mit weiter steigenden Geschäftsvolumina schon seit Jahren besitzen. Da unter wirtschaftlichen Aspekten und aufgrund der fortschreitenden Einführung der doppischen Haushaltsführung Leasingfinanzierungen auch für öffentliche Auftraggeber immer interessanter werden, sahen die auf die öffentlichen Verwaltung spezialisierten AP und Ax Rechtsanwälte Handlungsbedarf: Mit dem Ende Juni veröffentlichten Leitfaden unter dem Titel „Rahmenbedingungen für Leasingbeschaffungen der öffentlichen Hand“ haben AP und Ax Rechtsanwälte auf den steigenden Informationsbedarf reagiert. Thomas Ax, Geschäftsführer von AP, sieht in der Informationsschrift einen wesentlichen Baustein in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern: „Mit dem Leitfaden stehen der öffentlichen Verwaltung in konzentrierter und neutraler Form die wichtigsten Informationen zur Verfügung, die zur Klärung wesentlicher Fragestellungen bei der Leasingbeschaffung erforderlich sind. Durch unser Know-how unterstützen wir dies gerne und unterstreichen somit unser traditionell starkes Engagement sowie unsere Kompetenz in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.“ Zusätzlich, betont er den informativen und vor allem praxisnahen Charakter des Leitfadens: „Es geht nicht um Werbung für eine bestimmte Finanzierungsform, sondern darum, Vorurteile oder gar Hürden für eine haushaltstechnisch und wirtschaftliche sinnvolle Nutzung von Leasing durch die Bereitstellung von hilfreichen Informationen aus dem Weg zu räumen. Die beschaffungsspezifische, individuelle Prüfung und Aufbereitung der konkreten Rahmenbedingungen können und wollen wir mit dem Leitfaden natürlich nicht ersetzen. Hier ist individueller Rat unabdingbar.“