Interkomm: Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung und vergaberechtliche/vertragsrechtliche Fragen

Interkomm berät in Fragen der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sowie in vergaberechtlichen und vertragsrechtlichen Fragen.

Interkomm bietet den Kommunen aller Größen sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, in allen Fragen der Organisation und Wirtschaftlichkeit, eine praxisnahe, sachgerechte und kostengünstige Beratung.

Die Organisations- und Wirtschaftlichkeitsberatung umfasst auch Zweckmäßigkeits- und Bewertungsfragen sowie methodische Aspekte des Untersuchungsgegenstands.

I.

1.
Interkomm erstellt kritische und zukunftsorientierte Finanzanalysen und gibt – dort wo es erforderlich ist – praxisnahe Hinweise zur Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben und zur kontinuierlichen Qualitätssteigerung. Die vergaberechtliche und vertragsrechtliche Prüfung achtet darüber hinaus auf die richtige Vergabe und Abwicklung von Maßnahmen, insbesondere die Einhaltung der Vergabevorschriften und vertragsrechtlichen Maßgaben aus VOB/B, VOL/B usw.

Interkomm erfüllt damit letztlich auch einen wettbewerbsrechtlichen und korruptionspräventiven Ansatz.

2.
Wir können dabei, außer auf unser spezialisiertes Fachwissen, auf reichhaltige landesweite Erfahrungen und interkommunale Vergleichsmöglichkeiten zurückgreifen.

3.
Interkomm ist eine fachlich spezialisierte und gutachtlich tätige Ansprechpartnerin für rechtliche und kommunalwirtschaftliche Fragestellungen der kommunalen Verwaltungen sowie ihrer Sondervermögen (Eigenbetriebe, Stiftungen) und Unternehmen in Privatrechtsform. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen mit ihrer Tätigkeit ihren Teil zur Entwicklung und Erhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit und -güte der Kommunen und – wenn nötig – zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte bei. Sie nehmen ihre Aufgaben eigenständig, kompetent und kooperativ im Sinne der Kommunen wahr und stärken damit die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung.

4.
Auf die fachliche Kompetenz wird im kommunalen Raum gesetzt, sei es in den Verwaltungen, in den politischen Gremien der Kommunen oder auf Seiten der Geschäftspartner und Kunden der Körperschaften. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass unsere Rechtsmeinung akzeptiert wird, unterschiedliche Auffassungen befriedet werden und z.B. auf die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten verzichtet wird.

5.
Interkomm ist konzeptionell und technisch gut aufgestellt. Wir stellen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alle erforderlichen Arbeitsmittel, insbesondere im Bereich der IuK (Hard- und Software, einschl. gesicherter online-Anbindung an das Haussystem und digitalem Zugang zu fachspezifischen Wissensportalen), mit Ausnahme der Einrichtung der persönlichen Heimarbeitsplätze („Home-Offices“). Alle gesetzlich möglichen und nach heutigem Stand der Entwicklung gängigen Instrumente zur besseren Vereinbarkeit von Privat- / Familienleben und Beruf werden bei uns angewandt und der Gesundheitsprävention wird große Beachtung beigemessen.

II.

1.
Den Rahmen und die Vorgehensweise unserer Tätigkeit richten wir ganz nach Ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten aus.

2.
Wir unterstützen Sie insbesondere in den Bereichen:

2.1
Personalbedarfsermittlung (Personalbemessung)
Stellenbewertung
Aufbauorganisation und Geschäftsverteilung
Führungsorganisation, Führungsmanagement
Prozessoptimierung
Haushaltskonsolidierung
Gebäudemanagement
Interkommunale Zusammenarbeit

2.2
in Ihren
Ämtern / Fachbereichen der Kernverwaltung
Örtlichen Verwaltungsstellen
Bauhöfen
Schulen, Musikschulen, Kindergärten
Büchereien, Medienstellen, Museen
Stadtwerken
Zweckverbänden

2.3
durch
Kurzberatungen, Personal- bzw. Organisations-Check
Moderation
Projektarbeit in Arbeits- und Lenkungsgruppen
Gutachterliche Beratung (klassische Organisationsuntersuchung)

III.
Möchten Sie weitere Informationen oder ein Angebot?
Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine E Mail oder verwenden Sie unser Kontaktformular.