Interkommunale Kooperation: EuGH bestätigt und präzisiert Anforderungen an vergaberechtsfreie öffentlich-öffentliche Partnerschaften

von Dr. jur. Thomas Ax

Die Zusammenarbeit mehrerer Kommunen ist ein wichtiges Standbein der einzeln oder gemeinsam wahrgenommenen kommunalen Aufgabenerfüllung. Damit haben die deutschen Kommunen und Landkreise ganz erhebliche Gestaltungsspielräume für interkommunale Zusammenarbeit. Unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung können sie gemeinsame Aufgabenträger beauftragen oder gründen und sind nicht an bestimmte rechtliche Konstrukte gebunden.

Entscheidung des EuGH in Sachen „Stadtreinigung Hamburg“
In der Rechtssache „Stadtreinigung Hamburg“ (Urteil vom 09.06.20009, Rs. C-480/06) hatte der EuGH erstmals den für die kommunale Praxis bedeutsamen Fall einer nicht-institutionalisierten interkommunalen Zusammenarbeit auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags vom Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts ausgenommen. Gegenstand des Verfahrens war die Zusammenarbeit mehrerer Landkreise mit der Stadtreinigung Hamburg. Ohne an der Stadtreinigung Hamburg beteiligt zu sein, hatten die Landkreise diese mit der Verwertung ihrer Abfälle beauftragt. Ziel war die wirtschaftliche Verwertung alle Abfälle auf einer in Hamburg gelegenen Anlage. Es kommt, so der EuGH, entscheidend auf den Vertragszweck an: Die Gemeinden wollen ausschließlich ihre Abfallentsorgung sicherstellen, indem die Stadtreinigung für die Gemeinden diese Abfälle übernimmt und auf ihrer Müllverwertungsanlage verwertet. Die Landkreise übernehmen ihrerseits Verpflichtungen wie gegenseitiger Beistand zur Erfüllung der Entsorgungspflicht bei Notfällen. Andere Zwecke werden nicht verfolgt. Weiter sind an dem Vertrag keine privaten Unternehmen beteiligt. Es sind auch keine Unter-Aufträge vorgesehen. So geht es z.B. nicht direkt um den Bau und den Betrieb einer für die Abfallentsorgung benötigten Anlage durch Dritte.
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Aktuelles aus dem kommunalen Bereich

Aktuelle Themen aus dem kommunalen Bereich
von Dr. jur. Thomas Ax

A.
Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat sich in den vergangenen Jahren einen neuen wichtigen Stellenwert für die Kommunen erworben.

Einige Landrätinnen und Landräte, zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter kommunaler Gremien planen Kooperationen oder haben bereits konkrete Projekte der Interkommunalen Zusammenarbeit vertraglich vereinbart.

Andere stehen davor, jetzt oder in Kürze Planungen zu beginnen, Gespräche mit anderen Kommunen zu führen, Bereiche, die für eine IKZ in Frage kommen, zu ergründen und sich mit weiteren, vielfältigen Fragen des Aufbaus und Ablaufs einer IKZ auseinanderzusetzen.

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