Aktuelles aus dem kommunalen Bereich

Aktuelle Themen aus dem kommunalen Bereich
von Dr. jur. Thomas Ax

A.
Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) hat sich in den vergangenen Jahren einen neuen wichtigen Stellenwert für die Kommunen erworben.

Einige Landrätinnen und Landräte, zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter kommunaler Gremien planen Kooperationen oder haben bereits konkrete Projekte der Interkommunalen Zusammenarbeit vertraglich vereinbart.

Andere stehen davor, jetzt oder in Kürze Planungen zu beginnen, Gespräche mit anderen Kommunen zu führen, Bereiche, die für eine IKZ in Frage kommen, zu ergründen und sich mit weiteren, vielfältigen Fragen des Aufbaus und Ablaufs einer IKZ auseinanderzusetzen.


B.
Standesämter

Die Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Standesämter steht bei einer Betrachtung aller Kooperationen mit deutlichem Abstand hinsichtlich der Anzahl der Kooperationen wie der beteiligten Kommunen an der Spitze.
Ein Blick in die Liste der nach der „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Bildung von gemeinsamen kommunalen Dienstleistungszentren“ vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport geförderten Kooperationen belegt diese Aussage.

Eine Standesamtskooperation eignet sich aufgrund ihrer relativen Überschaubarkeit und der nur begrenzt auftretenden rechtlichen Problematiken durch die Zusammenführung der Standesämter sehr gut als „Einstiegs-IKZ“, d. h. als Bereich für eine IKZ, über den Kommunen sich an den vielschichtigen und anspruchsvollen Komplex der IKZ heranarbeiten, Erfahrungen sammeln, Mitarbeiter einbinden und motivieren, Kritiker von der Richtigkeit und Vorteilhaftigkeit überzeugen können.

Bauhöfe

Kooperationen im Bereich der Bauhöfe sind bisher eher ein Ausnahmefall.
Allerdings haben sich mittlerweile einige – auch von der Einwohnerzahl her gesehen – größere Städte in einen Prozess hinein begeben, Kooperationen im Bereich der Bauhöfe zu gestalten.
Grundsätzlich ist hier zunächst an den häufig von Praktikern der IKZ genannten Grundsatz zu erinnern, bei einem ersten IKZ Projekt einer Kommune ein solches aus dem „Back-Office-Bereich“ auszuwählen.

Der Bauhof steht häufig im Focus der ehrenamtlichen Politik wie auch der Öffentlichkeit in der Kommune. Da ein erster IKZ-Prozess in einer Kommune häufig von Kritikern und Bedenkenträgern begleitet wird, kann es hier zu kommunalpolitischen Auseinandersetzungen zu Lasten des Bauhofes kommen, die die Interkommunale Kooperation belasten.

Es ist weiterhin zu bedenken, dass ein Bauhof mit seinem häufig größerem Personalkörper, seinen Geräten, Maschinen und Gebäuden sowie seinem Aufgabenbestand ein sehr komplexes Beziehungsgeflecht darstellt, welches im Hinblick auf Veränderungen einen hohen Reagibilitätsgrad aufweist.

Aus diesen Gründen wurde die Bauhofkooperation auch schon als die „Königsdisziplin“ Interkommunaler Zusammenarbeit bezeichnet.

 

Feuerwehren

Den Feuerwehren kommt innerhalb der örtlichen Gemeinschaft traditionell eine hohe Bedeutung zu. Dieses ist im Wesentlichen in der stetigen Bereitschaft zur Erbringung von Hilfeleistungen für die Bevölkerung begründet, die in Not- und Katastrophenfällen der Öffentlichkeit deutlich vor Augen geführt werden. Jeder Bürger kann irgendwann einmal auf die Hilfeleistungen der Feuerwehren angewiesen sein. Des Weiteren sind die Feuerwehren in der örtlichen Gemeinschaft ein wichtiger Kulturträger. Die Arbeit der Jugendfeuerwehren mit Kindern und Jugendlichen stellt in jeder Gemeinde einen sehr wichtigen Beitrag der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit dar

Dieser grundsätzlichen Bedeutung des Feuerwehrwesens entsprechend hat der Hessische Landesgesetzgeber im dem „Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“ (HBKG) Regelungen für die Aufstellung, die Aufgaben, die Organisation, die Ausrüstung sowie für Hilfsfristen aufgestellt und die Aufgabe des örtlichen Brandschutzes auf die Gemeinden, gemeindeübergreifende Aufgaben des sog. Überörtlichen Brandschutzes auf die Landkreise übertragen.

Aus diesen Gründen sind die Feuerwehren an gesetzliche Vorgaben gebunden, die zu berücksichtigen sind.

Dennoch eignet sich das Feuerwehrwesen für Kommunen jeglicher Größenklasse in besonderem Maße für Interkommunale Zusammenarbeit.

 

Kassen

Das Kassen und Rechnungswesen ist für eine gemeinsame Bearbeitung mehrerer Kommunen im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit grundsätzlich sehr gut geeignet.

Das Kassen- und Rechnungswesen wird nach feststehenden, hessenweit einheitlichen  Regelungen bearbeitet. bei denen wenig oder kein eigener Entscheidungs- und Ermessensspielraum besteht. Auf Grund  dieser Tatsache sind die zu erledigenden Aufgaben in den Kommunen die gleichen, was eine gemeinsame Bearbeitung sehr erleichtert.

Da eine moderne Kommunalverwaltung IT-gestützt funktioniert, müssen für die interkommunale Zusammenarbeit -ganz gleich in welchem Fachbereich- auch die technischen Voraussetzungen in Bezug auf Hardware, Software, Netzanbindung und Datensicherheit gewährleistet sein.

Deshalb steht die Betrachtung der in den einzelnen Kommunen zur Bearbeitung verwandten Software am Anfang der Überlegungen zu einer Kooperation. Als hinderlich wird sich in der Regel der Einsatz unterschiedlicher Software-Produkte erweisen.

Die einheitliche Gestaltung der „Software-Landschaft“ im betreffenden Fachbereich der verschiedenen Kommunen muss vor dem Start in eine interkommunale Kooperation gegeben sein. Hierbei ist aber auch der erforderliche finanzielle Aufwand festzustellen und zu berücksichtigen. Investitionen, die hier gegebenenfalls getätigt werden müssen, amortisieren sich jedoch über nachfolgende organisatorische Effizienz.

Wesentliche Argumente für eine Interkommunale Kooperation im Bereich des Kassen- und Rechnungswesens sind die Qualität der Arbeitsergebnisse und die kostenmäßige Aufwandoptimierung der Aufgabendurchführung.

Eine derartige Spezialisierung kann jedoch nur bei der Zusammenlegung eines Fachbereiches für mehrere Kommunen geleistet werden, weil hierbei personelle Ausstattung gebündelt wird, welche in diesem Umfang insbesondere von einzelnen kleineren Verwaltungen nicht geleistet werden kann.

 

EDV

Die rasante Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung hat die informationenverarbeitende Technik in den Kommunalverwaltungen in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Schon sehr frühzeitig haben die Kommunen dabei auf Zusammenarbeit gesetzt. In den einzelnen Bundesländern führte das zur Bildung kommunaler IT-Zweckverbände in Form von Rechenzentren, die für regionale Einzugsbereiche sowohl den zentralen Einsatz und die Pflege von Software sowie  spezielle Anwendungsentwicklungen und deren Vertrieb aber auch die Beschaffung und Installation von Hardware für ihre Mitgliedskommunen übernommen haben.

Während beispielsweise in Nordrhein-Westfalen viele kleine Rechenzentren entstanden, ging man in Hessen einen anderen Weg. Hier gab es ab 1970 zunächst fünf kommunale Gebietsrechenzentren in Darmstadt, Wiesbaden, Frankfurt, Gießen und Kassel. 1996 schlossen sich die RZ in Darmstadt, Frankfurt und Gießen zur Kommunalen Informationsverarbeitung (KIV) Hessen zusammen. Im Jahre 2001 kam die ekom21 GmbH als Tochtergesellschaft dazu und 2008 erfolgte die Fusion zwischen KIV Hessen und dem Kommunalen Gebietsrechenzentrum Kassel (KGRZ) zur ekom21-KGRZ Hessen. Dieser Zweckverband  wird getragen von seinen 500 Mitgliedern nämlich den hessischen Kommunen, einigen kommunalen Verbänden und Institutionen sowie dem Land Hessen.

Zwar sind die hessischen Kommunen als Mitglieder  die Träger des IT-Dienstleisters ekom21-KGRZ Hessen, dennoch werden von einigen, insbesondere größeren Städten mit eigenen IT-Abteilungen, teilweise oder ganz autonome EDV-Lösungen betrieben.

In jüngster Zeit entwickeln zunehmend auch kleinere Kommunen im Verbund Serverlösungen zum Datenhosting und gemeinsamen Betrieb von Fachsoftware. Dabei ist diese Form der Zusammenarbeit den üblichen IKZ-Kooperationen sehr ähnlich, beispielsweise denen bei Kassen, Ordnungsbehörden  oder Standesämtern. Es gelten deshalb zunächst die gleichen Voraussetzungen, Grundsätze und Anforderungen wie bei allen anderen Kooperationen auch.

Bei der interkommunalen Kooperation im Bereich der EDV / IT sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, auf die unbedingt hingewiesen werden muss:

Bei den sensiblen Daten (Personen, Grundbesitz, Finanzen, Sozialhilfe, Polizei etc.), die in einer kommunalen Verwaltung auflaufen, muss ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet werden. Die Zahl krimineller Handlungen in diesem Bereich steigt rasant an und nahezu täglich gibt es Nachrichtenmeldungen zum Datenmissbrauch. Die technische Absicherung großer Datenmengen bedeutet laufende Investitionen, weil man permanent auf dem neuesten Stand sein muss. Aber auch das Fachwissen der betreffenden Mitarbeiter muss ständig weiterentwickelt werden.
Dazu müssen die Anwendungen für die Kommunen jederzeit auf neuestem Stand verfügbar sein. Daher müssen „Backups“ vorgehalten werden, d. h. doppelte Kapazitäten und Sicherungen.
Die Technik muss in geeigneten (klimatisierten) sicheren Räumlichkeiten untergebracht sein und ständig überwacht werden.
Somit sind autonome IT-Lösungen personal- und technikintensiv und damit in hohem Maße kostenrelevant. Weil die für den EDV-Bereich zuständigen Beschäftigten in der Regel sehr spezialisiert und kompetent sind, hängt der Erfolg einer solchen Kooperation bei kleineren Kommunen häufig am Fachwissen einer Person und damit an ihrer dauerhaften Beschäftigung. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Aufgabenerfüllung.

 

Tourismus

Auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs und des Tourismus hat die Interkommunale Zusammenarbeit seit jeher eine sehr ausgeprägte Rolle. In der Praxis gibt es zahlreiche Kooperationen in Form von Zweckverbänden oder privatrechtlichen, vornehmlich GmbH-, Modellen.
Seit jeher hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass erfolgreiche und wahrnehmbare Vermarktung eines Tourismusstandorts nur im Rahmen überregional wahrnehmbarer Destinationen möglich ist.

So ist für den Zusammenschluss zu einer gemeinsamen Tourismusorganisation der Touristischen Arbeitsgemeinschaft „Rotkäppchenland“, ein Zusammenschluss von 17 Kommunen aus den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Vogelsbergkreis und Kreis Marburg-Biedenkopf auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gefördert worden. Ebenso wurde die Tourismuskooperation „Hessisches Kegelspiel“ in Osthessen gefördert.

Weitere Kooperationen – beispielsweise im Odenwald –  sind im Entstehen.

 

Gewerbegebiet

Die Schaffung von Gewerbegebieten durch Ausweisung nach einem vorhergehenden Bauleitplanverfahren und darauf folgender Erschließung der Flächen zählt traditionell für viele Kommunalpolitiker zu den Grundpfeilern einer erfolgreichen kommunalen Wirtschaftsförderungs- und Ansiedlungspolitik.

Dabei ist nicht zu übersehen, dass vielfach Gewerbegebiete geschaffen wurden, die lange Jahre brach liegen und für die es häufig nicht die Investoren gibt, die sich die Kommunalpolitik ursprünglich gewünscht hat. Häufig sind die Flächen nur mit erheblichen Preisabschlägen veräußerbar und weder die erhoffte Belebung der lokalen Wirtschaft tritt ein, noch lassen sich die erwarteten Steuereinnahmen erzielen.

Dabei hat eine jede Kommune erhebliche Vorleistungen für die Schaffung eines Gewerbegebietes zu erbringen. Das  beginnt bei den Kosten der Bauleitplanung, führt über die Finanzierung des Ankaufs von Grundstücken, Vermessungs- und Grundbuchaufwand, bis zu den Erschließungskosten für Wasser, Abwasser, und Straßenbau sowie den Aufwendungen für die Akquise der Grundstücke.

Diese erheblichen Aufwendungen können zahlreiche Kommunen nicht mehr leisten.

Daher wird durch die Kommunen mittlerweile auch im Bereich der Gewerbegebiete über Interkommunale Kooperationen nachgedacht und auch bereits sehr erfolgreich praktiziert.

 

Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien stehen seit dem durch die Atomkatastrophe in Fukushima bewirkten Atomausstieg in Deutschland in sehr starkem Maße im Fokus von Energieversorgungsunternehmen, Investoren sowie auch von Kommunen.

Während in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrtausends in Kommunen vielfach noch die Meinung vorherrschte, Windkraftanlagen im Sichtbereich der eigenen Kommune müssten in jedem Fall verhindert werden, ist mittlerweile ein Umdenken  eingetreten: Kommunen bemühen sich aus unterschiedlichen Beweggründen um Standorte für Windkraftanlagen auf ihrem (gemeindeeigenen) Gebiet. Dabei steht vielfach das Gelingen der Energiewende als aber auch die Erzielung von lukrativen Einnahmen für den kommunalen Haushalt als Motiv des Handelns im Vordergrund.

Die in den Jahren 2012 und 2013 erkennbaren teils massiven Bemühungen der Kommunen um die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen in den Regionalplänen belegen diese Aussagen deutlich.

Mittlerweile ist auch eine rasche Zunahme von Projekten zu verzeichnen, in denen Kommunen in Kooperation mit anderen Kommunen Investitionen in Erneuerbare Energien planen. Dabei macht die Kooperation in diesem Bereich wirtschaftlich sehr viel Sinn. Durch Interkommunale Zusammenarbeit lassen sich erhebliche Synergien erzielen.

Sowohl bei den planungsrechtlichen Schritten, bei der Suche und Auswahl geeigneter Partner für Planung und Umsetzung von Projekten, bei der Einbeziehung der Bevölkerung wie der kommunalpolitischen Gremien in die Planungen und bei der Erzielung von Akzeptanz für Energieanlagen in Bürgerschaft und Kommunalpolitik, aber auch bei der Aufbringung der erheblichen finanziellen Mittel ist ein abgestimmtes gemeinsames Handeln von Kommunen, also Interkommunale Zusammenarbeit im wahren Sinne des Begriffs, von unschätzbarem Vorteil.

 

C.

Aus diesen Gründen ist es ratsam, die Gründung einer IKZ Kooperation besonders sorgfältig zu überlegen und die Vor- und Nachteile genau abzuwägen. Ein schneller Anfangserfolg könnte ansonsten mittelfristig zu einer kostenintensiven Dauerbelastung werden.

Ganz gleich in welchem Stadium der IKZ Sie sich auch befinden, Sie werden feststellen, dass Probleme und Fragestellungen in Ihrem Prozess auf Sie zukommen, die einer Beantwortung und Entscheidung zugeführt werden müssen.

 

D.

Als Interkomm.eu wollen wir Sie auf Ihrem Weg der Interkommunalen Kooperation begleiten, Ihnen Hilfen anbieten und zu einem erfolgreichen Interkommunalen Prozess beitragen.

Wir wollen Ihnen Interkommunale Zusammenarbeit nicht „schmackhaft“ machen und Sie schon gar nicht zur Interkommunalen Zusammenarbeit überreden.

Wenn Sie aber entschlossen auf dem Weg sind oder sich entschlossen auf den Weg begeben wollen, dann können wir Sie gerne unterstützen und begleiten und zwar umfassend:

 

Strategische und inhaltliche Arbeit zur IKZ

Konzeptionierung, Klärung der tatsächlichen und rechtlichen Ausgangsvoraussetzungen

Entwicklung und Umsetzung von Fahrplänen zur Umsetzung bzw. Implementierung der IKZ  

Beratung von Kommunen und der sonstigen Akteure in allen Fragen der IKZ

Vorbereitung und Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Einbindung  der Bürger und kommunalpolitischen Gremien

Erstellung von Unterlagen, Leitfäden, Broschüren und Publikationen

 

Wir sind gerne bereit, in gemeinsamen Gesprächen und in Terminen mit Landräten, Bürgermeistern und Beigeordneten sowie in Bürgerversammlungen und vor kommunalen Gremien Interkommunale Zusammenarbeit vorzustellen und zu erläutern, mit Ihnen zu diskutieren um dazu beizutragen, Ihre IKZ zu einem Erfolg für Ihre Kommune werden zu lassen.

E. Sprechen Sie uns gerne an!