Neckargemünd, 17.6.2016, 10 bis 13 Uhr
Es hat sich mittlerweile herumgesprochen: Ax Rechtsanwälte führen Vergaben von kommunalen Versicherungsdienstleistungen auch bei schwierigen Ausgangslagen landauf landab beanstandungsfrei durch. Der tatsächliche und belegbare Erfolg gibt uns recht.
Analyse des Versicherungsschutzes und der Risikoverhältnisse
Die sorgfältige Analyse der beim Mandanten bestehenden Versicherungsverträge und der dort vorliegenden Risikoverhältnisse (im Bereich der versicherbaren Risiken) steht für AxRechtsanwälteKommunaleVersicherungen im Vordergrund. Eine effiziente und trotzdem sorgfältige Analyse ist dann möglich, wenn wie bei AxRechtsanwälteKommunaleVersicherungen die entsprechenden Fachkenntnisse und insbesondere die Kenntnisse der spezifischen Risiken in der zu analysierenden Kundengruppe vorhanden sind. Dadurch ist es gewährleistet, dass wir die Risikoverhältnisse im Bereich der versicherbaren Risiken ständig durch eine Vielzahl parallellaufender Projekte kennen und die Erfahrungen, die wir bei dem einen Mandanten sammeln, in die Beratung des nächsten Mandanten einfließen lassen können. Die Ergebnisse der Analysen werden dadurch nicht nur besser und rechtssicherer, sondern wir sind auch in der Lage mit einem geringeren Zeitaufwand zu Ergebnissen zu gelangen. Dies wiederum schont die personellen und finanziellen Ressourcen unserer Mandanten. Bei der Analyse untersuchen wir das gesamte Versicherungsportfolio, wobei wir besonderen Wert auf die Analyse der individuellen Vereinbarungen in den Versicherungsverträgen legen. Dort liegen oftmals versicherungsrechtliche Probleme, Lücken und Schwachstellen, die es abzustellen gilt. Über unsere Ergebnisse erstatten wir ein ausführliches Gutachten, aus dem sich dann auch Handlungsempfehlungen und Verbesserungsmöglichkeiten ergeben. Zudem bieten wir bei gefahrgeneigten Risiken, wie z. B. Entsorgungsunternehmen (Abfallbehandlungsanlage) oder Versorgungsunternehmen, die über umfangreiche Betriebsstätten verfügen, eine Risikoaufnahme vor Ort an. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern führen wir (soweit erforderlich) eine Betriebsbegehung durch und erstellen sog. „Beurteilungsunterlagen“. Aufgrund dieser Beurteilungsunterlagen sind Versicherungsunternehmen dann in der Lage, die Risiken zu bewerten und entsprechende Angebote zu kalkulieren. Je besser, genauer und aussagekräftiger solche Unterlagen sind, desto besser werden in der Regel die Angebote der Versicherer sein.
Die Ausschreibung von Versicherungsverträgen ist immer herausfordernd. Wichtig bei der Durchführung von Versicherungsausschreibungen ist für AxRechtsanwälteKommunaleVersicherungen, die Vergleichbarkeit der Leistungen zu gewährleisten. Wie oben schon angedeutet, gibt es einen erheblichen Wettbewerb und es ist auch zu beobachten, dass die meisten kommunalen Versicherungsausschreibungen die Gebäude- und Inventarversicherung zum Inhalt haben.
Speziell bei Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Institutionen spielen folgende Bereiche eine Rolle:
1. Kommunale Haftpflichtversicherung
2. D&O-Versicherung
3. Vermögenseigenschadenversicherung
4. Kfz-Versicherung
5. Gebäude- und Inventarversicherung
6. Technische Versicherungen
a) Elektronikversicherung
b) Fotovoltaikversicherung
c) Maschinenversicherung
d) Bauleistungsversicherung
7. Kunstausstellungsversicherung
Durch ihren Einsatz und ihre Erfahrung tragen versierte Versicherungsdienstleister in den Gemeinden, Städten und Landkreisen entscheidend dazu bei, dass diese Aufgabe erfüllt und nachhaltig verbessert wird. Versierte Versicherungsdienstleister haben eine Palette von Angeboten entwickelt, die präzise auf den Bedarf öffentlicher Einrichtungen bzw. öffentlicher Auftraggeber abgestimmt sind. Erforderlich ist aber eine kontinuierliche Anpassung an die Marktentwicklung und die frühzeitige Reaktion auf neue Bedarfssituationen bei Kunden. Erforderlich ist schließlich die Berücksichtigung der neuen vergaberechtlichen Implikationen – und zwar auf beiden Seiten.
Anlass:
Sie müssen sicherstellen, dass KommunaleVersicherungsleistungen sauber vergeben und beauftragt werden bzw. vergaberechtskonform angeboten werden.
Durch die Novellierung des Vergaberechts sind die einschlägigen vergaberechtlichen Regelungen erheblich geändert worden.
KommunaleVersicherung muss nach den neuen Regelungen vergeben und beauftragt werden bzw. vergaberechtskonform angeboten werden.
Die Regelungen der neuen EU-Vergaberichtlinie sind auf Gesetzes- und Verordnungsebene umgesetzt worden. Der überarbeitete Teil 4 des GWB umfasst insbesondere Regelungen zum Anwendungsbereich und dem Rechtschutz, aber auch die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Insbesondere wurde der Ablauf eines Vergabeverfahrens erstmals im Gesetz vorgezeichnet. Die neue VgV konkretisiert die bislang im GWB nur angelegten Verfahrensschritte und präzisiert die Möglichkeiten, die das neue europäische Vergaberecht für die Durchführung von Vergabeverfahren bieten. Das gilt insbesondere für die erleichterte Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren und für die Möglichkeit, die öffentliche Auftragsvergabe stärker zur Unterstützung strategischer Ziele zu nutzen.
Die VgV ergänzt zudem die bereits im GWB getroffenen Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen. Schließlich regelt die VgV die Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ergeben sich aus der VgV, in der die bisherigen Regelungen des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A EG) sowie die bisherige Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) neben den schon bisher in der Vergabeverordnung geregelten Bereichen aufgehen.
Den Besonderheiten der Vergabe von Bauleistungen wird durch den Erhalt der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (2. Abschnitt der VOB/A) Rechnung getragen, die mit der VgV für anwendbar erklärt wird.
Das gilt entsprechend für die landesvergaberechtlichen Maßgaben. Aus dem HVTG bspw. ergeben sich weitreichende Konsequenzen für die Zulässigkeit von beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben bis zum Erreichen von festgelegten Wertgrenzen und für die Notwendigkeit der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens bis zum Erreichen von festgelegten Wertgrenzen. Die Neufassung der Dienstanweisung ist inhaltlich an dem fortgeschriebenen Vergaberecht auszurichten.
Lösung: Unser Workshop – Neckargemünd, 17.6.2016, 10 bis 13 Uhr
Agenda:
Lernen Sie zunächst das neue Vergaberecht in seinen Grundzügen kennen.
Erarbeiten Sie dann gemeinsam mit dem Leiter des Workshops und den anderen TeilnehmerInnen die notwendigen Aktualisierungs- und Anpassungsbedarfe für die bisher geltende Vergabepraxis. Lernen Sie kennen und umsetzen eine praktikable neue Struktur und neue Regelungen, damit Sie KommunaleVersicherung sauber vergeben und beauftragen bzw. vergaberechtskonform anbieten können.
Workshopleiter: Dr. jur. Thomas Ax
Rechtsanwalt, Seniorpartner und Kanzleiinhaber, Ax Rechtsanwälte
Seit mehr als 20 Jahren befasst sich Dr. Thomas Ax mit dem Vergaberecht. Als Seniorpartner und Kanzleiinhaber der Kanzlei Ax Rechtsanwälte berät er ausschließlich in Sachen Öffentliches Vergaberecht und Vertragsrecht für Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen. Zuvor war er 15 Jahre lang Seniorpartner und Kanzleiinhaber der Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider und Kollegen. Seit 1993 hat Dr. Thomas Ax mehr als 1000 Fachbeiträge in Fachzeitschriften zu vergaberechtlichen, baurechtlichen und architektenrechtlichen Zeitschriften veröffentlicht und ist Verfasser von mehr als 70 Handbüchern, Leitfäden sowie Kommentaren und zudem Herausgeber von zahlreichen Fachzeitschriften. Außerdem doziert er regelmäßig an verschiedenen Lehreinrichtungen zum Vergabe- und Vertragsrecht sowie zum Bau-, Architekten- und Wirtschaftsrecht und führt umfassende Beratungen für Kommunalverwaltungen durch.
Was kriegen Sie für Ihr Geld?
Neckargemünd, 8.6.2016, 10 bis 13 Uhr
Die Teilnahmegebühr für den Workshop beträgt inklusive Workshopunterlagen und Imbiss, Getränke 99,00 Euro pro Person zzgl. MWSt.
Workshopunterlagen sind aktuelle Zeitschriften VergabePrax, HochbauRecht, TiefbauRecht, eine Mustervorlage für eine Dienstanweisung, eine PP-Präsentation.
Teilnahmebedingungen:
Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Email und eine Rechnung per Post. Bei Stornierung der Anmeldung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Danach oder bei Nichterscheinen der Teilnehmerin/der Teilnehmers wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Eine Vertretung der angemeldeten Teilnehmerin/des angemeldeten Teilnehmers ist möglich.
Anmeldung bei:
Ax Akademie
Neues Rathaus
Bahnhofstraße 54
69151 Neckargemünd
Telefon: 06223 8688613
Telefax: 06223 8688614
E-Mail: anmeldung@ax-akademie.de
http://www.ax-akademie.de
Aktualisierungs- und Anpassungsbedarfe:
Im Einzelnen ergeben sich insbesondere bezogen auf folgende Punkte Aktualisierungs- und Anpassungsbedarfe:
Gegenstand und Anwendungsbereich
Schätzung des Auftragswerts
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
Wahrung der Vertraulichkeit
Vermeidung von Interessenkonflikten
Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Dokumentation und Vergabevermerk
Kommunikation
Grundsätze der Kommunikation
Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
Verfahrensarten
Wahl der Verfahrensart
Offenes Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
Rahmenvereinbarungen
Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Markterkundung
Vergabeunterlagen
Aufteilung nach Losen
Leistungsbeschreibung
Nebenangebote
Unteraufträge
Auftragsbekanntmachung, Beschafferprofil
Vorinformation
Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Anforderungen an Unternehmen; Eignung
Auswahl der geeigneten Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern
Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungsleihe
Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen
Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Begrenzung der Anzahl der Bewerber
Einreichung, Form und Umgang mit Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
Aufbewahrung ungeöffneter Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
Öffnung der Angebote, Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag
Prüfung der Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
Ausschluss von Angeboten
Zuschlag und Zuschlagskriterien
Ungewöhnlich niedrige Angebote
Ausführungsbedingungen
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
Aufhebung von Vergabeverfahren