Was bringen die neuen EU-Richtlinien den Kommunen?

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Datum/Zeit
20.02.2018
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Interkomm.eu

Kategorien


Vergaberecht aktuell – Was bringen die neuen EU-Richtlinien den Kommunen?

Hintergrund
Die neuen EU-Vergaberichtlinien für klassische Auftraggeber und für Sektorenauftraggeber sind bis April 2016 vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen. Es handelt sich um die umfassendste Vergaberechtsreform seit 2014. Die neuen Regelungen sollen in zahlreichen Fragen lang ersehnte Klarheit für die Rechtsanwender bringen. So wurden die durch die EuGH-Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die – ausschreibungsfreie – Inhouse-Vergabe und interkommunale Zusammenarbeit erstmals EU-rechtlich geregelt. Für die Vertragspraxis von enormer Bedeutung ist weiterhin die Regelung von vergaberechtlichen Maßstäben für die ausschreibungsfreie Änderung oder Erweiterung laufender Verträge. Hier bieten die neuen Richtlinien erhebliche Spielräume für die Auftraggeber. Äußerst praxisrelevant sind auch die Neuerungen zur Eignungsprüfung und Angebotswertung. Mit der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) soll die Nachweisführung für die Bieter erneut erleichtert werden. Die Zuschlagskriterien „Preis“, „Kosten“ und „bestes Preis-Leistungs-Verhältnis“ bieten Chancen für den Einkauf qualitativ hochwertiger Leistungen und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten. Eine besondere und nicht zu unterschätzende Herausforderung sowohl für die öffentlichen Auftraggeber als auch für die Bieter wird die elektronische Vergabe (eVergabe) sein. Alle Akteure im Beschaffungswesen müssen sich sehr zeitnah auf die eVergabe einstellen, die dann – jedenfalls für EU-weite Vergabeverfahren – verpflichtend wird. Neben den neuen Vergabekoordinierungsrichtlinien wurde ferner die Konzessionsrichtlinie beschlossen, die vor allem für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen in der Entsorgungswirtschaft von hoher Relevanz ist. Innerhalb des Workshops werden Ihnen die wichtigsten Neuerungen der Vergaberechtsreform umfassend vorgestellt und die Auswirkungen, insbesondere auf die entsorgungswirtschaftliche Praxis, ausführlich erläutert. Sie erhalten wichtige Informationen, wie sich die Änderungen auf Ihre bestehenden Verträge auswirken können und wie Sie Ihre Beschaffungspraxis in der Zukunft rechtssicher ausgestalten können. Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre aktuellen Frage- und Problemstellungen vorzubringen und sich in die Diskussionen einzubringen.

Schulungsleiter: Herr Dr. jur. Thomas Ax

Teilnahmebedingungen
Die Schulungsgebühr beträgt 399,00 Euro pro Person zzgl. MwSt.

Die Anzahl der Teilnehmer(innen) ist je Veranstaltung auf max. 20 Personen begrenzt. Maßgeblich ist die Reihenfolge der Anmeldung. Sofern für eine Veranstaltung weniger als 5 Anmeldungen erfolgen, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin abzusagen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden die Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Die Teilnahmegebühr für diese Veranstaltung beträgt inklusive Veranstaltungsunterlagen und Verpflegung 399,00 Euro pro Person zzgl. MwSt. Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Email und eine Rechnung per Post. Bei Stornierung der Anmeldung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Danach oder bei Nichterscheinen der Teilnehmerin/der Teilnehmers wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Eine Vertretung der angemeldeten Teilnehmerin/des angemeldeten Teilnehmers ist möglich.

Anmeldung bei:
Interkomm.eu
Uferstraße 16
69151 Neckargemünd

Telefon: 06223 8688615
Telefax: 06223 8688614
E-Mail: mail@interkomm.eu
http://www.interkomm.eu