Vergabeverfahren und Vertragsdurchführung

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Datum/Zeit
20.03.2018
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Interkomm.eu

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Wie Auftraggeber sicherstellen, dass Bieter ihre Versprechen bei der Vertragsdurchführung einhalten

Hintergrund
Was Bieter einerseits im Vergabeverfahren versprechen und was sie dann andererseits nach Zuschlagserteilung bei der Vertragsdurchführung einhalten, sind oftmals zweierlei Dinge. Nach der Auftragsvergabe ist der Auftraggeber oftmals negativ überrascht, dass die Leistungserbringung nicht dem entspricht, was der Auftragnehmer als Bieter im Vergabeverfahren noch zugesichert hat. Die Ursachen für diese Diskrepanz zwischen versprochenen und tatsächlich erbrachten Leistungen liegen in der Regel im Vergabeverfahren. So werden Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen oftmals künstlich in zwei getrennte Abläufe aufgeteilt werden. Zunächst kommt das Vergabeverfahren, welches von den Einkaufsstellen betreut wird, dann folgt die Vertragsdurchführung, die von den Fachabteilungen begleitet wird. Vergabestellen räumen den wirklich wichtigen Anforderungen an die Vertragserfüllung im Rahmen des Vergabeverfahrens oft keine hinreichende Stellung ein. So werden formelle Anforderungen an die Angebote in den Vordergrund gestellt, ohne die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Qualitäten an die Leistungen hinreichend verbindlich zu vereinbaren und durch ein sinnvolles Sanktionsszenario zu flankieren. Ziel dieses Workshops ist es, öffentlichen Auftraggebern praktikable und rechtssichere Wege aufzuzeigen, damit sie schon im Vergabeverfahren die Anforderungen an die Leistungserbringung so absichern, dass diese Anforderungen zu verbindlichen Vertragsbestandteilen werden und der Auftragnehmer aufgrund von abgestimmten Sanktionsmechanismen von vornherein zu einer vertragsgemäßen Leistungserbringung angehalten wird.

Themenüberblick

    1. Einführung
    2. Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers sinnvoll nutzen
      • Festlegung der Personen, welche die Leistung erbringen sollen
      • Ausführungsdetails festlegen
      • Terminliche Verbindlichkeit herstellen
      • Kostensicherheit herbeiführen
    3. Vertragsdurchführung im Vergabeverfahren abschließend regeln
    4. Vertragsentwürfe an den einzelnen Bieter anpassen
    5. Sinnvolle Sanktionen für alle Problemfelder verbindlich festlegen
    6. Streitvermeidungsregeln vorab vereinbaren

Schulungsleiter: Herr Dr. jur. Thomas Ax

Teilnahmebedingungen
Die Schulungsgebühr beträgt 399,00 Euro pro Person zzgl. MwSt.

Die Anzahl der Teilnehmer(innen) ist je Veranstaltung auf max. 20 Personen begrenzt. Maßgeblich ist die Reihenfolge der Anmeldung. Sofern für eine Veranstaltung weniger als 5 Anmeldungen erfolgen, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin abzusagen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden die Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Die Teilnahmegebühr für diese Veranstaltung beträgt inklusive Veranstaltungsunterlagen und Verpflegung 399,00 Euro pro Person zzgl. MwSt. Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Email und eine Rechnung per Post. Bei Stornierung der Anmeldung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Danach oder bei Nichterscheinen der Teilnehmerin/der Teilnehmers wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Eine Vertretung der angemeldeten Teilnehmerin/des angemeldeten Teilnehmers ist möglich.

Anmeldung bei:
Interkomm.eu
Uferstraße 16
69151 Neckargemünd

Telefon: 06223 8688615
Telefax: 06223 8688614
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