Korruptionsvermeidung in der öffentlichen Verwaltung

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Datum/Zeit
16.03.2018
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Interkomm.eu

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Hintergrund
Korruption ist in den letzten Jahren verstärkt in das öffentliche Bewusstsein getreten und hat in der Privatwirtschaft wie auch bei der öffentlichen Hand einen spürbaren Sinneswandel erlebt. Wegen der erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten und des politischen Schadens, der durch Korruption auf allen administrativen Ebenen verursacht wird, wächst der nationale wie internationale Druck auf Unternehmen und die öffentliche Hand, vor allem seitens der EU, Korruption in jeder Form mit regulativen und organisatorischen Maßnahmen entgegenzutreten. Die öffentliche Hand steht vor der verantwortungsvollen Aufgabe, vergleichbar mit der Privatwirtschaft, innerhalb ihres Kompetenzbereiches ein Korruptionspräventionssystem zu schaffen, das trotz seiner Schnittmengen mit der Internen Revision und / oder dem Internen Kontrollsystem (IKS) einer eigenen Methodik folgt und andere Herausforderungen bewältigen muss, um nachhaltig Korruption zu vermeiden und zu bekämpfen. Eine wesentliche Maßnahme in diesem Sinne ist die Ausbildung und Berufung einer/s Antikorruptionsbeauftragten. Er/sie ist Ansprechpartner/in für alle Mitarbeiter/innen hinsichtlich korruptionsrelevanter Verdachtsmomente und trägt wesentlich dazu bei, ein funktionsfähiges Präventionssystem in einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Einrichtung zu implementieren.

Zu ihren/seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Behördenleitung in allen Fragen der Korruptionsprävention zu beraten, zu unterrichten und zu unterstützen;
  • eine korruptionsbezogene Risikoanalyse innerhalb der Behörde bzw. öffentlichen Einrichtung vorzunehmen und auszuwerten;
  • darauf basierend ein Präventionssystem aus organisatorischen und regulativen Maßnahmen zu entwickeln;
  • Dienstanweisungen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken, zu Interessenkollisionen, zum Umgang mit internen Ermittlungsverfahren etc. zu formulieren, ihre Wirksamkeit zu kontrollieren und langfristig weiterzuentwickeln;
  • mit der Internen Revision, dem prozessintegrierten IKS, dem Datenschutzbeauftragten wirksam zu kooperieren und deren Arbeit im Bereich der Korruptionsprävention zu koordinieren;
  • in Abstimmung mit einer externen Ombudsperson Hinweise und Verdachtsmomente zu verifizieren;
  • interne Verwaltungsermittlungen mit den zuständigen Stellen innerhalb der Behörde zu initiieren und durchzuführen;
  • mit Ermittlungsbehörden zu kooperieren;
  • Sponsoringverfahren unter dem Gesichtspunkt der Korruptionsprävention zu begleiten;
  • regelmäßige bzw. anlassbezogene Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zu initiieren und durchzuführen.

Korruption in Deutschland – Lagebild und Phänomenologische Aspekte

  • Begrifflichkeiten und Historisches
  • Erscheinungsformen von Korruption
  • Täterprofile und Risikobereiche
  • Hell-/Dunkelfelder
  • Lage in Deutschland, Europa, International
  • Auswirkungen und Konsequenzen

Strafrechtliche Grundlagen (StGB und OWiG), Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Begleitdelikte

  • Korruptionsbekämpfungsgesetz und seine Folgen
  • Amtsträgerbegriff – Reichweite und Bedeutung
  • Vorteilsannahme / Vorteilsgewährung
  • Bestechlichkeit / Bestechung
  • Verrat von Dienstgeheimnissen
  • Betrug, Unterschlagung, Veruntreuung
  • Steuerrechtliche Konsequenzen

Interne Revision und Korruptionsprävention

  • Interne Revision als präventives Instrument der Verwaltungskontrolle
  • Aufgaben, Zuständigkeiten und organisatorische Anbindung
  • Abgrenzung Interne Revision ./. Internes Kontrollsystem (IKS)
  • Prüfmethoden
  • Korruptionsprävention als Teil behördlicher Revisionstätigkeit

Risiko- bzw. Gefährdungsanalyse

  • Risiko- und Gefahrenbegriff
  • Notwendigkeit der Risikoanalyse
  • Methoden der Risiko- bzw. Gefährdungsanalysen
  • Risikoidentifizierung
  • Risikobewertung
  • Risikoidentifizierung anhand praktischer Beispiele
  • Risikobewertung anhand praktischer Beispiele
  • Erarbeiten einer Risikokarte / eines Risikoatlas

Konzeption eines Präventionssystems

  • Ist- und Sollanalyse
  • Konzept- und Wirksamkeitsprüfung
  • Festlegung organisatorischer Maßnahmen
  • Festlegung regulativer Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen zur Korruptionsprävention

  • Personalauswahl
  • Rotation
  • Verstärkte Dienst- und Fachaufsicht
  • Notfallpläne
  • Hinweisgebersysteme
  • Vertragliche Maßnahmen, Verpflichtungsgesetz

Prävention im Vergabeverfahren

  • Trennung von Planung, Ausschreibung und Abrechnung
  • Präventionsmöglichkeiten durch E-Vergabe
  • Zentralisierung der behördlichen Beschaffung
  • Präventions- und Prüfindikatoren

Manipulationen im Vergabeverfahren erkennen

  • Submissionsbetrug
  • Preisabsprachen und Kartellbildungen
  • Auftragsstückelung zwecks Unterschreitung von Schwellenwerten
  • Umgehung des Mehr-Augen-Prinzips
  • Marktverengung durch vorgegebene Standards
  • Extern beeinflusste Bedarfsbeschreibungen

Regulative Maßnahmen zur Korruptionsprävention

  • Annahme von Belohnungen und Geschenken
  • Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder
  • Verhaltenskodex und Antikorruptionsrichtlinie
  • Dienstanweisungen

Sponsoring und Drittmitteleinwerbung

  • Begriff und Erscheinungsformen
  • Rechtslage, insbesondere das Strafrecht, zum Thema Sponsoring
  • Sponsorenvertrag und weitere Methoden zur Wahrung rechtlicher Grenzen

Dienst- und arbeitsrechtliche Grundlagen – behördeninternes Ermittlungs- und Disziplinarverfahren

  • Besondere Aspekte von Prüfungen aus gegebenem Anlass
  • Rechtsrahmen für Verwaltungsermittlungen
  • Abgrenzung interner Prüfungen zu Straf- oder Disziplinarermittlungen
  • Aus Vorfällen lernen: Ableitung präventiver Maßnahmen aus Schadensfällen

Bewältigung von Krisensituationen und Öffentlichkeitsarbeit

  • Reaktionspläne bei korruptiven Vorfällen
  • Vermeiden von Reputationsschäden für die Behörden
  • Präsent bleiben auch in „ruhigen“ Zeiten: Kommunikation und „Marketing“ der/des Antikorruptionsbeauftragten

Schulung und Information der Mitarbeiter/innen

  • Grundsensibilisierung der Beschäftigten
  • Erweiterte Schulung für Beschäftigte in Risikobereichen
  • E-Learning-Programme
  • Weiterbildung und Wissensmanagement der/des Antikorruptionsbeauftragten

Kontrolle und Nachsteuerung im Maßnahmensystem

  • Präventionserfolge messbar machen und darstellen
  • Qualitative Kennzahlen der Präventionstätigkeit
  • Quantitative Kennzahlen der Präventionstätigkeit
  • Fortschreibung/Aktualisierung der Gefährdungsanalysen
  • Monitoring eingeführter Maßnahmen in Risikobereichen

Schulungsleiter: Herr Dr. jur. Thomas Ax

Teilnahmebedingungen
Die Schulungsgebühr beträgt 399,00 Euro pro Person zzgl. MwSt.

Die Anzahl der Teilnehmer(innen) ist je Veranstaltung auf max. 20 Personen begrenzt. Maßgeblich ist die Reihenfolge der Anmeldung. Sofern für eine Veranstaltung weniger als 5 Anmeldungen erfolgen, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin abzusagen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden die Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Die Teilnahmegebühr für diese Veranstaltung beträgt inklusive Veranstaltungsunterlagen und Verpflegung 399,00 Euro pro Person zzgl. MwSt. Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Email und eine Rechnung per Post. Bei Stornierung der Anmeldung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Danach oder bei Nichterscheinen der Teilnehmerin/der Teilnehmers wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Eine Vertretung der angemeldeten Teilnehmerin/des angemeldeten Teilnehmers ist möglich.

Anmeldung bei:
Interkomm.eu
Uferstraße 16
69151 Neckargemünd

Telefon: 06223 8688615
Telefax: 06223 8688614
E-Mail: mail@interkomm.eu
http://www.interkomm.eu